TT wenn die 2 Jahre Gewährleistung um sind, an wen kann man sich wenden wenn man die versprochenen 10 Jahre Garantie in Anspruch nehmen muss
Da hast du vollkommen Recht, denn zwei Jahre gilt die gesetzliche Gewährleistung des Händlers (Beweislast im ersten Jahr bei ihm, im zweiten bei dir):
Eine Herstellergarantie ist grundsätzlich freiwillig, aber da diese webewirksam und verkaufsfördernd ist, kann der Hersteller nicht im Nachhinein nach Gutdünken tun und lassen was er will.
Wenn die (hoffentlich eindeutigen) Voraussetzungen zu dieser freiwilligen Leistung erfüllt sind -das wird der Knackpunkt gerade bei Akkus sein- muss er sich an seine Versprechungen halten.
Beweispflichtig dürfte hier der Anspruchsteller sein (das weiß ich aber nicht genau) und auch durchsetzen ist bei wenig kulanten Herstellern vermutlich auch eher schwierig, aber Versuch macht kluch ...