ZenPanda
Laut VDE-AR-N 4105:2024-10 - Seite 126 wird von Vereinfachter Anschlussprozess für Kleinsterzeugungsanlagen und/oder Kleinstspeicher mit in Summe SAmax ≤ 800 VA beim Netzbetreiber gesprochen, also gibt es in der VDE keine Unterscheidung zwischen Kleinsterzeugungsanlagen (Steckersolargeräten) mit oder ohne Kleinstspeicher (Hyper2000) und sie können ausschließlich im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
"E.1.2 Vereinfachter Anschlussprozess für Kleinsterzeugungsanlagen und/oder Kleinstspeicher mit in Summe SAmax ≤ 800 VA beim Netzbetreiber
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
– Bei PV-Anlagen mit Vergütungswunsch für die eingespeiste Energie, sowie bei PV-Anlagen in
Kombination mit Speichern, bei Speichern allein, bei KWK-Anlagen, Brennstoffzellen,
Windenergieanlagen ist neben der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur dieses Formular anzuwenden
und beim Netzbetreiber einzureichen.
– Wenn es sich ausschließlich um eine PV-Anlage und Verzicht auf eine Vergütung der eingespeisten
Energie handelt, dann besteht eine gesetzliche Anmeldepflicht für diese Kleinsterzeugungsanlage
ausschließlich im Marktstammdatenregister auf der Internetplattform der Bundesnetzagentur und dieses
Formular braucht nicht genutzt zu werden."
Hier steht auch nicht, dass der Wechselrichter nur 800 Watt haben darf, sondern dass er maximal 800 Watt ausgegeben darf, was man auch technisch vorsehen kann, so wie Zendure. Über die 800 kommt man erst, wenn man eine Erklärung abgibt und dann übernimmt man die Verantwortung.