Als Käufer muss man im Rahmen der Gewährleistung bestimmte Zeiträume für den Tausch eines Produktes akzeptieren, allerdings sind diese nicht exakt gesetzlich festgelegt, sondern hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Auch Anwälte können an dieser Stelle nicht mehr machen kosten aber viel Geld.
Angemessene Frist: Der Verkäufer hat das Recht, eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) zu verlangen. Was als "angemessen" gilt, hängt von der Art des Mangels und des Produkts ab. Bei einfachen Reparaturen oder gängigen Produkten wird eine Frist von zwei bis drei Wochen häufig als angemessen betrachtet. Bei komplexeren Produkten oder spezifischen Ersatzteilen kann die Frist länger sein.
Dringlichkeit: Wenn der Käufer das Produkt dringend benötigt, etwa bei lebenswichtigen Geräten oder solchen, die für den Beruf notwendig sind, kann eine kürzere Frist angemessen sein. In solchen Fällen ist der Verkäufer gefordert, den Tausch oder die Reparatur zügig zu organisieren. Dies würde ich in Deinem Fall nicht als gegeben sehen.
Verfügbarkeit: Bei Produkten, die schwer zu beschaffen sind oder bei denen Ersatzteile erst bestellt werden müssen, kann die Frist entsprechend länger ausfallen. Dies sehe ich wiederum in Deinem Fall nicht gegeben.
Gesetzliche Regelungen: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht keine genauen Zeiträume für die Nacherfüllung vor, spricht aber von einer "angemessenen" Frist. Falls der Verkäufer innerhalb dieser angemessenen Frist keine Nacherfüllung leistet, kann der Käufer weitere Rechte wie Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises geltend machen (§ 439 BGB). Dies würde ich Zendure unter Nennung einer Frist schriftlich nachvollziehen mitteilen.
Nachfrist setzen: Sollte der Verkäufer die Nacherfüllung nicht innerhalb der angemessenen Frist vornehmen, muss der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist setzen. Diese Nachfrist gibt dem Verkäufer eine letzte Gelegenheit, den Mangel zu beheben. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer weitergehende Rechte geltend machen.
Für einen Anwalt ist es aus meiner Sicht noch zu früh.