Die Akkus sind, solange sie nicht mit den Halterungen an der Wand befestigt sind über die Hausrat zum Neuwert versichert, der Rest, Paneele, WR, Hub was am versichertem Gebäude befestigt ist, über die Wohngebäudeversicherung. Nur sollte dies der Versicherung mitgeteilt werden. Nennt sich Obliegenheit. Mitteilungspflicht bei Gefahrerhöhung oder Veränderung. Eine seriöse Gesellschaft nimmst das dann ohne Prämienerhöhung mit in den Schutz auf. Dies kann man sich mit den versicherten Gefahren als Nachtrag schriftlich bestätigen lassen. Man macht das Ganze am besten mit der Hauptverwaltung direkt, denn viele Vertreter haben von dieser Materie keine Ahnung. Ich habe denen Kopien meiner Rechnungen geschickt und kurz telefoniert mit der Hauptverwaltung und bekam sofort den gewünschten Nachtrag zu meiner Police. Eine extra Zusatzversicherung zu einem BKW ist nicht nur unseriös sondern auch nicht notwendig. Voraussetzung ist natürlich ein korrekter Versicherungsvertrag zum gleitenden Neuwert mit Unterversicherungsverzicht.