Hallo Ivan du hast 24 Monate Gewährleistung, dort wo du die Anlage gekauft hast. Dein Verkäufer hat aber das recht,mindestens zweimal eine Reperatur oder eine Nachlieferung zu veranlassen. Erst danach kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten
„Bemängelt ein Kunde ein Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist, darf er zuerst nur die Nacherfüllung fordern. Er hat die Wahl, eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung zu fordern. Das mangelhafte Produkt zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen darf er an dieser Stelle noch nicht. Entscheidet sich der Kunde für eine Reparatur haben Sie als Verkäufer das Recht, zwei Reparaturversuche durchzuführen. Erst wenn das scheitert, darf der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückfordern. Der Verkäufer muss die Wahl der Art der Nachlieferung durch den Kunden akzeptieren, es sei denn, diese ist für ihn unzumutbar“
Also du musst als erstes mit denen Kontakt aufnehmen, wo du die Anlage gekauft hast.