Naja, ab einer bestimmten größe schon! Die Schieflast darf nach TAB maximal 4,6kVA betragen. Natürlich fallen da die 800W vom ordnungsgemäß betriebenen BKW nicht auf. Eine gleichmäßige Phasenaufteilung ist aber immer vorzuziehen, da sonst auch der N-Leiter überlastet werden könnte.