Ich möcht dich nochmals korrigieren!
Die "Rücklaufsperre" ist auf den Zählern mit einem Zahnrad mit Sperrklinke gekennzeichnet. Das bezieht sich aber nur auf das ZÄHLWERK!!
Ungeachtet dessen kann immer Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden!
Der Zähler zeigt zwei Zustände an:
Der Messwert 1.8.0 erfasst die Strommenge welche aus dem Netz in das Haus geliefert worden. Hiermit wird also der Strombezug gemessen. Mit dem Messwert 2.8.0 wird die Strommenge gemessen, die aus dem Haus in das öffentliche Netz geflossen ist. Hiermit wird also Ihre Stromeinspeisung gemessen.
Der zweite Messwert 2.8.0 ist aber nur dann freigeschaltet, wenn du einen entsprechenden Vertrag mit Einspeisevergütung abgeschlossenen hast.
Die E -Werke sind doch nicht blöde und lassen sich den überschüssigen Strom der vielen BKWs ohne Speicher entgehen.