Das Gesetz ist in Kraft ab 26.4.24 Erhöhung auf 800 Watt ,Gesamtanlage bis 2000 Watt. Steht auch so im MaStR alles andere ist kein Balkonkraftwerk mehr !!! und kann nicht angemeldet werden. Der VDE hat ein Entwurf veröffentlichten, gerade 2 Monate Beratung noch, hier steht Balkonkraftwerk nur noch bis gesamt 960 Watt,ja wer da wieder beeinflusst hat 😉. Wir werden sehen, was später gilt Gesetz oder eine VDE Vorschrift. Alle Anlagen die jetzt registriert sind oder werden, haben Bestandsschutz!!!! 😉