Hallo, ist es notwendig, das BKW (850W), wenn es jetzt neu installiert wurde auch zusätzlich beim MaStR anzumelden?
Auch wenn man schon vor über 10 Jahren eine kleine Anlage bis 500kW, für welche auch eine Einspeisevergütung gezahlt wird,
angemeldet hatte?
Ich meine ja, denn den Speicher AB2000 habe ich auch, nach Erwerb (4 Monate) nach dem BKW beim MaStR nachgemeldet.
Was meint ihr?