Da es sich bei diesem Thread wohl um ein zeitlich längeres Thema handelt wäre ein Sammelthread vielleicht angebracht.
Zur Sache.
In dem wohl bald erscheinenden neuen Gesetz, welches uns 800 Watt Einspeisug erlaubt, ist ein Balkonkraftwerk genau definiert.
Es handelt sich dabei um Module mit max 2000 Watt Gesamtleistung, einem Wechselrichter mit max 800 Einspeisung und einem Kabel mit Stecker zum Anschluss an das Hausnetz. Die VDE wird wohl, was die Modulleistung betrifft, nur 960 Watt empfehlen. Von einem Speicher ist garnicht die Rede.
Was passiert nun mit Anlagen, in denen mehr als 2000 Watt Modulleistung vorhanden sind? Wie werden die Speichersysteme bewertet? Wird es einen Bestandsschutz für Altanlagen geben? Macht es Sinn alles im Marktstammregister einzutragen? Müssen evtl. dann Anlagenteile wie Module wieder entfernt werden? Fragen über Fragen...
Vielleicht hat ja jemand von euch schon Antworten gefunden...