Da hast du völlig Recht und auch nicht!
Zitat von https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726
"Neue Balkon-PV sollen nicht dadurch verhindert werden, dass ein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.“, welche rückwärtslaufen dann ganz legal und probeweise zum Einsatz kommen."
Dies wurde im Solarpaket 1 festgelegt. Voraussetzung ist aber die Registrierung im Marktstammdatenregister. Der Netzbetreiber sollte innnerhalb dieser Frist einen digitalen Zähler einbauen.
Ist also kein Freibrief für dauerhafte Nutzung.
Sonnige Grüße Martin