Ich habe die Anlage ganz normal angemeldet, und bei der Frage ob die Anlage einen Speicher hat" ja " angegeben. Darauf hin hat der Netzbetreiber mitgeteilt das ich einen enfluri-sensor Einbauen muss. Es war anscheinend so, dass bei einem Speicher der Netzbetreiber die Anlage regeln konnte.
Ab 01.01.2024 gibt es aber eine Neuregelung zum §14a EnWG , nach der der Netzbetreiber erst ab einer Leistung ab 4, 2 kW einen enfluri-sensor verlangen kann. Ob es nicht wissen war, oder nicht wollen? Ich hab dem Netzbetreiber die Neuregelung und die ganzen Unterlagen zu meiner Anlage geschickt, er hat schon mal geantwortet dass es länger dauert. Warten wir es ab.