Jochen Zen Hallo. Bei einem angemeldeten BKW oder einer angemeldeten Solaranlage wird durch den Netzbetreiber ein entsprechender Stromzähler (Zweirichtungszähler), ohne Mehrkosten für den Nutzer, eingebaut.
Nur wenn der Nutzer, ohne besonderen Grund, einen neuen Stromzähler beantragt, hat dieser die Kosten und eine jährliche Nutzungsgebühr zu tragen.
Also, es entstehen keine Kosten dafür. 😉
Gruß, Tim.