Tim (Moderator) Und rein theoretisch gelten alle Speicher, die mit einem Kabel einfach an die Steckdosen angeschlossen werden können, nicht als Inselanlagen und sind daher anmeldepflichtig.
Genau das .....
Wenn
Speicher an Anlage angeschlossen
und
die mit dem Netz verbunden ist,
DANN
anmeldepflichtig
Nur weil man den Speicher im Winter abbauen kann ...ändert das nichts am obigen Grundsatz...und ist für die "elektrische" Betrachtung (und um die gehts!!!!!) nicht relevant
Ein Auto, dass ich nur im Sommer fahre muss auch angemeldet sein (Saisonkennzeichen)
Es geht doch bei der ganzen Regelei nicht um die Mobilität, sondern den Fakt dass die Systeme am Netz hängen
und ein valides Interesse existiert, WAS da am NETZ hängt und irgendeine Wirkung entfaltet
(Wenn ich Netzbetreiber wäre ---würde ich das gerne wissen wollen)
Und ich lasse mal völlig außen vor Ob wir das jetzt gut oder nicht gut finden....und sinnvoll hin oder her
"Ortsveränderlich" hat im "elektrischen" Kontext nix mit "ich kann das Ding doch wegtragen" zu tun