ich hatte am 6.1. 26 wegen der Aktualisierung der Nutzungshinweise in den Garantiebestimmungen beim Zendure-Support nachgefragt und insbesondere darauf abgezielt, was die dort genannte Übergangsfrist von 30 Tagen für Nutzer, die unter den bisherigen Bedingungen gekauft haben, bedeuten solle. Im Übrigen hatte ich darauf hingewiesen, dass eine einmal gegebene Herstellergarantie vom Hersteller nach dem Kauf nicht einseitig zu Lasten des Kunden geändert werden darf. Die Zustimmung, die Zendure eingeholt habe, sei nichtig, da sie erzwungen worden sei. Bei Verweigerung der Zustimmung wäre die Zendure-App – und damit ein wesentlicher Bestandteil der Nutzung – nicht mehr nutzbar gewesen.
Nach nunmehr drei Wochen habe ich folgende Antwort erhalten:
Zitatanfang
Sehr geehrter Kunde,
das Hauptziel dieser Aktualisierung ist die Stärkung der Sicherheitshinweise für Anwender sowie die klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten. Durch transparente Bedingungen möchten wir Ihnen helfen, das Produkt korrekt zu nutzen und dadurch mögliche Schäden durch unsachgemäße Verwendung zu vermeiden. Dies stellt keinesfalls eine Einschränkung der Garantie dar. Herstellungsbedingte Mängel unterliegen weiterhin uneingeschränkt den geltenden Garantiebedingungen.
Wir empfehlen, das Produkt gemäß der Bedienungsanleitung zu verwenden und zu lagern. Um potenzielle Probleme zu vermeiden, gibt Zendure folgende Hinweise:
Vermeiden Sie es, das Gerät nach vollständiger Entladung über einen längeren Zeitraum ungenutzt zu lassen, und laden Sie es rechtzeitig wieder auf;
Setzen Sie das Gerät keinen extremen Temperaturen, hoher Luftfeuchtigkeit oder stark korrosiven Umgebungen aus;
Lagern Sie das Gerät mit einem Ladezustand von etwa 30–50 % und laden Sie es alle drei Monate nach.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Zendure Support Team
Zitatende
Ich will hoffen, dass der Zendure Support unter "den geltenden Garantiebedingungen" die Bedingungen versteht, auf die ich mich beziehe. Die Antwort zur 30-Tage-Frist? Fehlanzeige!