Die einen sagen so, die anderen so.
Die meisten Zendure-Speicher ABxxxx sind transportabel und nicht fest mit dem Ort des Standortes verbunden, also nicht Ortsfest. Wobei es nach längerem Zeitraum (ich meine nach 6 Monaten) des nicht bewegens, als ortsfeste Anlage angesehen werden könnte. Aber wer kann das ohne unzulässige dauerhafte Überwachung Deines privaten Bereiches schon sagen und Dir darausfolgend einen Strick drehen? Zur Not baut Roli das Rollbrett drunter und schiebt seine schweren Batterien 1x im Monat von A nach B und im nächste wieder nach A. Es ist mMn Graubereich und willkürliche Handhabe. Nicht Anmelden ist aufgrund der derzeitigen gefühlt unzuverlässigen Gemängellage der gesetzgebenden möchtegern Gewalten, offensichtlich die bessere Option. Aufgrund der Argumentation und wie auch weiter unten von anderen beschrieben, plädiere ich derzeit auf nicht Anmelden der ABX000-Speicher. Das BKW selbst, ist aber schon anzumelden.
Hinweis: Der Messstellenbetreiber kann bei neueren Zählern anhand der gespeicherten Zählerwerte auch erkennen, ob Speicher vorhanden ist und Einspeisung, zB. Nachts, erfolgt. Nicht erkennen kann er, ob die Anlage ortsfest ist, da wird er im Zweifel nachfragen müssen. Dann ist das Rollbrett dein bestes Argument!