Im MaStR steht: www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html
Verpflichtend zu registrierende Stromerzeugungsanlagen
Die Registrierung ist grundsätzlich für alle ORTSFESTEN Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig von der Größe und vom Inbetriebnahmedatum und unabhängig davon, ob für den Strom ein Zahlungsanspruch nach dem EEG oder nach dem KWKG besteht.
ORTSFEST betrieben wird eine Anlage dann, wenn sie dazu bestimmt ist, nach ihrer Inbetriebnahme dauerhaft an einem vorbestimmten Ort betrieben zu werden. Von einem dauerhaften Betrieb an einem Ort ist dann auszugehen, wenn der Betrieb an diesem Ort über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten ohne Unterbrechung erfolgen soll.