Werte Community,
folgendes Thema beschäftigt mich: zur Erweiterung meines BKWs habe ich mir ein viertes 410W-Modul sowie einen Shelly Pro 3EM, einen Hyper2000 und einen AB2000s zugelegt. Wissend, dass ich mit den neuen Komponenten den erlaubten Rahmen von Balkonkraftwerken verlasse, habe ich mich an den örtlichen Netz-Anbieter (SH-Netz) gewandt, um mir eine "Einspeisungszusage" zu holen. In dieser heißt es jetzt, dass ab d. 25. Februar 2025 grundsätzlich jede neue PV auf 60% der max. "Wirkleistungseinspeisung" .... zu reduzieren ist.
Mit den neuen Komponenten will ich einerseits das Grundrauschen im Haus (ca. 150W) bedienen und natürlich den Akku betanken. Wenn der Akku voll ist und der Strombedarf des Haushalts abgedeckt wird, möchte ich sicherstellen, dass die Einspeisung ins öffentliche Netz die vorgeschriebenen 60% des "Machbaren" (720W) nicht überschreitet. Kriege ich diese Drosselung mit den vorh. Komponenten hin? (natürlich möchte ich nicht die Ausgangsleistung generell auf 60% beschränken, sondern nur dann, wenn der "überflüssige" Strom ins öffentliche Netz wandert).
VG,
Frank