Leider habe ich gerade etwas Unordnung in meinen Unterlagen. Nachfolgenden Auszug hatte ich mir beiseite gelegt:
- Regelungen zum Marktstammdatenregister
Das MaStR verlangt bei Änderungen an einer Anlage, wie etwa einem Umzug, lediglich eine Datenaktualisierung und keine Neuanmeldung, wenn:
Die Anlage technisch unverändert bleibt.
Es sich weiterhin um denselben Betreiber handelt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der ursprünglichen Anmeldung (z. B. EEG) nicht verletzt werden.
Diese Praxis geht aus den allgemeinen Registrierungsrichtlinien des MaStR hervor, die für alle Anlagen gelten, nicht nur für Balkonkraftwerke.
Das kann man sicher noch verifizieren, hilft aber vielleicht schon mal zum entspannt bleiben 😉