Das Problem ist aber auch die Versicherung, die das für sich so auslegt, wie sie es braucht um schadfrei zu bleiben. Vor Gericht wird dann meist ein Gutachter befragt, der sagt dann so und so. Letztendlich werden die jüngeren Richter, die sich mangels behandelter vor Fälle, nicht mit der technischen Sachlage auskennen, nach der Normung entscheiden, obwohl auch der Sachverständige anderer Meinung ist. Ältere Richter würden dem Sachverständigen dabei wohl wesentlich mehr Gewicht einräumen und auch mal gegen die sinnfreie Normenlage und die Versicherungen entscheiden, sofern sie es auch technisch bewerten können und zB. anhand von älteren Fällen vergleichen können.