Für alle denen es heute zu langweilig ist!
Mal ein kleiner Denkanstoß aus dem EEG!
Solltet ihr einen WR betreiben der theoretisch bzw. praktisch mehr als 800 Watt einspeisen kann empfehle ich euch mal die FAQ zu lesen! (Finde ich ganz interessant)
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/start.html
Balkon-Solaranlagen
Welcher Leistungswert gilt, wenn die „installierte Leistung“ oder die „Wechselrichterleistung“ des Steckersolargeräts per Schalter oder Software unterschiedlich hoch gewählt werden kann?
Beispiel: Für ein Steckersolargerät mit 900 VA maximal wählbarer Wechselrichterleistung sind die Sonderregelungen des EEG, die für Steckersolargeräte bis zu 800 VA gelten, nicht anwendbar. Dies gilt auch dann, wenn der Anlagenbetreiber die Wechselrichterleistung zunächst auf 600 VA eingestellt hat. Ist eine Anlage aufgrund der wahlweise zunächst gedrosselten Leistung fälschlicher Weise mit einem zu geringen Leistungswert (z.B. mit einer Wechselrichterleistung von 600 VA) beim Netzbetreiber gemeldet und im Marktstammdatenregister registriert worden, müssen beide Daten korrigiert werden (in dem Beispiel auf 900 VA).