Auch falsch, 2 Jahre Gewährleistung. Die sogenannte Beweislastumkehr greift nach 6 Monaten. Das heißt wenn ein Mangel an einer Sache innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf eintritt, dann geht das Gesetz ohne einen Beweis zu verlangen, davon aus, daß der Mangel bereits zum Kaufdatum vorhanden war. Ab dem 6. Monat muss der Käufer nachweisen das die Sache bzw. der Gegenstand beim Kauf schon einen Mangel hatte. Siehe BGB